Anpassung im Klimawandel
Die Folgen des Klimawandels zeigen sich in Städten und Gemeinden auf unterschiedliche Weise und erfordern angepasste Maßnahmen für verschiedene Räume und Nutzungen. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem verdichtete und exponierte Ortslagen, der Schutz vulnerabler Gruppen sowie der Umgang mit Starkregengefahren. Ergänzend wird hier noch auf das Thema der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger sowie dem Biotopverbund als Anpassungsstrategie im Klimawandel eingegangen.
Schwerpunkte bei der Klimaanpassung
Verdichtete und exponierte Ortslagen
Die Auswirkungen von Hitze fallen je nach Ortslage unterschiedlich aus. Vor allem dicht bebaute und versiegelte Bereiche erwärmen sich besonders stark und kühlen langsamer ab. Exponierte Flächen sind häufig einer intensiven Sonneneinstrahlung und hohen Wärmebelastung ausgesetzt. Im Folgenden werden beispielhaft verschiedene Siedlungs- und Flächentypen dargestellt, um diese Unterschiede zu veranschaulichen.
Innenstadt
Herausforderung/Problem: In verdichteten Ortslagen wirkt sich die Hitzebelastung besonders auf vulnerable Gruppen aus, dies gilt insbesondere in größeren Orten mit über 10.000 Ortsansässigen. Die Innenstadtbereiche können hier kaum noch von den kühleren Temperaturen im Siedlungsumfeld und einfließender Kalt- oder Frischluft profitieren. So kommt es tagsüber zu einer deutlichen Hitzebelastung und nachts kühlen die Temperaturen nur sehr langsam wieder ab.
Maßnahmen: Im Fokus steht die Beschattung und die Steigerung der Aufenthaltsqualität auf zentralen Plätzen in den Hitze-Hotspots der Kommune.
Kurzfristig (testweise) kann punktuell mit mobiler Begrünung gearbeitet werden (z. B. „Parklets“ bzw. Kombinationen aus Pflanzelement und Sitzgelegenheit = Synergie zu Ortskernaufwertung und Stadtmarketing) und Orte benannt bzw. kommuniziert werden, an denen kostenlos Trinkwasser erhältlich ist („Refill“, auch in Kombination mit Aktionen wie „Nette-Toilette“) oder Trinkbrunnen zu finden sind.
Mittelfristig können bei notwendigen Sanierungen oder Umgestaltungen von öffentlichen Plätzen oder auch Parkplatzflächen bauliche Maßnahmen wie Verschattungselemente, dauerhafte Begrünung oder Trinkbrunnen angedacht werden. Ergänzend wirken Maßnahmen aus dem Bereich Weiterbildung, Information und strukturelle Veränderung gegen Hitzebelastungen. Mittel- bis langfristig kann durch Maßnahmen aus dem Bereich der Stadtentwicklung bzw. durch Bauleitplanung oder Satzungen steuernd eingegriffen werden (z. B. Forderung oder Förderung Gebäudebegrünung, Satzung gegen „Schottergärten“, Etablierung grüner Wegeverbindungen).
Zielsetzung und Synergie: Reduktion der Hitzebelastung (= Gesundheitsvorsorge) für vulnerable Gruppen in den überhitzten Ortslagen. Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt, Stärkung des Einzelhandels.
Ortskern/Dorfkern
Herausforderung/Problem: Verdichtete und versiegelte Orts- oder Dorfkerne können sich tagsüber stark aufheizen und kühlen nachts nur langsam wieder ab. So wirkt sich die Hitzebelastung auch in kleineren Kommunen auf vulnerable Gruppen aus – selbst ohne ausgeprägten Stadtklimaeffekt.
Maßnahmen: Im Gemeindegebiet können Bereiche wie öffentliche Plätze, Hauptstraßen, Gelände an Dorfgemeinschaftshäusern, Friedhöfe, Spielplätze oder Sportflächen, die häufig genutzt werden (auch oder insbesondere durch vulnerable Gruppen), an steigende Hitzebelastungen angepasst werden. Möglichkeiten sind hier die Verschattung der Aufenthaltsbereiche durch bauliche oder textile Elemente; der Erhalt von Altbäumen (falls vorhanden), Neupflanzung von Bäumen (wo möglich); zusätzliche Sitzgelegenheiten im Schatten; passive Kühlung durch Begrünung kommunaler Liegenschaften (z. B. durch Dach- und Fassadenbegrünung bei Umbau, Sanierung oder Neubau oder durch Baumpflanzungen). Zusätzlich kann auf Angebote zu kostenlosem Trinkwasser aufmerksam gemacht werden („Refill“, auch in Kombination mit Aktionen wie „Nette-Toilette“).
Begrünungen von Spielplätzen, Dorfgemeinschaftshäusern, Friedhöfen, Spielplätzen oder Sportflächen können eventuell auch als Gemeinschaftsaktion von Kommune und Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden.
Zielsetzung und Synergie: Reduktion der Hitzebelastung (= Gesundheitsvorsorge) für vulnerable Gruppen in den überhitzten Ortslagen. Maßnahmen zur Hitzeprävention und zur Starkregenvorsorge sollten in Konzepte zur Ortskerngestaltung/-entwicklung einbezogen werden. Maßnahmen zur Hitzeprävention können als Teil des Standortmarketings kommuniziert werden. Gemeinschaftsaktionen können den örtlichen Zusammenhalt und die Eigenvorsorge stärken.
Parkplatzflächen
Herausforderung/Problem: Durch den hohen Versiegelungsgrad heizen sich große Parkplatzflächen (z. B. an Einkaufsmärkten) tagsüber stark auf und kühlen nachts weniger aus. Dies trägt insbesondere in Innenstadtnähe zu deren Aufheizung bei.
Maßnahmen: Der Grünanteil auf gewerblichen Parkplätzen kann langfristig über die Bauleitplanung oder Satzungen (bei Neubauten) erhöht werden. Kurzfristig können bestehende Rest- und Randflächen intensiver begrünt oder die Pflege angepasst werden, um die Biodiversität und die Verdunstungsleistung zu erhöhen (ggf. über Beratung oder Förderung). Bei kurzfristigen Anpassungen wirkt die Wirtschaftsförderung als Multiplikator.
Zielsetzung und Synergie: Reduktion der Aufheizung großer befestigter Flächen, die zur Aufheizung des Stadtgebiets beitragen. Steigerung der Aufenthaltsqualität und Schutz vulnerabler Gruppen in verdichteten Ortslagen.
Gewerbegebiete
Herausforderung/Problem: Durch den hohen Versiegelungsgrad und die großen Dachflächen heizen sich Gewerbegebiete tagsüber stark auf und kühlen nachts weniger aus.
Maßnahmen: In Gewerbegebieten kann der Grünanteil mittelfristig über Beratung oder Förderung bzw. langfristig über die Bauleitplanung und Satzungen erhöht werden. Kurzfristig können Restflächen im Gewerbegebiet genutzt werden, um die Aufenthaltsqualität für die Mitarbeitenden zu steigern. Zum Beispiel durch die Entsiegelung ungenutzter bzw. wenig genutzter Frei- und Verkehrsflächen oder die Schaffung von verschatteten Aufenthalts- und Pausenmöglichkeiten. Hier wirkt die Wirtschaftsförderung als Multiplikator.
Zielsetzung und Synergie: Reduktion der Hitzebelastung im Gewerbegebiet, um Mitarbeitende zu schützen, Betriebsabläufe zu gewährleisten und Kühlkosten zu reduzieren. Erhalt der Attraktivität der Gewerbegebiete als Wirtschaftsstandort, Sicherung der Gewerbesteuereinnahmen, Erhalt oder Steigerung der Attraktivität für Fachkräfte, Stärkung der Betriebsbindung und des Gemeinschaftsgefühls durch gemeinsame Umsetzungsaktionen im Betrieb.
Landwirtschaftliche Flächen
Herausforderung/Problem: Auch landwirtschaftliche Flächen können sich tagsüber stark aufheizen, was zu Hitzestress bei Menschen, Nutztieren und Pflanzen führt. Neben Agri-PV (Kombination aus Photovoltaik und Ackernutzung) werden aktuell Agroforstsysteme als punktuelle Lösungsansätze diskutiert.
Maßnahmen: Agroforstsysteme sind temporäre oder dauerhafte Baumpflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Diese können aus Solitärbäumen oder linearen Elementen bestehen (Hecken). Sie fördern den Humusaufbau, die Artenvielfalt und an Hängen können sie die Gefahr der Bodenerosion vermindern. In Form von Kurzumtriebsplantagen (KUP) dienen sie der Bereitstellung von Holz zur thermischen Nutzung. Als Solitärbäume können sie als Wertholz oder Obstgehölz dienen. Sie können bei Freilandhaltung auch Nutztieren als hitzegeschützter Rückzugsort dienen.
Rechtlich gibt es bei Agroforstsystemen einige offene Fragen, Kurzumtriebsplantagen sind rechtlich klar geregelt.
Zielsetzung und Synergie: Ob die Zielsetzung der Hitzereduktion bei Ackerkulturen wirksam wird, hängt von diversen Faktoren ab und kann nicht pauschal garantiert werden. Zur Reduktion des Hitzestresses bei Nutztieren in Freilandhaltung könnten Baumpflanzungen aber sicher beitragen.
Schutz vulnerabler Gruppen
Vulnerable (verwundbare/verletzliche) Gruppen wie Kinder, ältere Menschen, gesundheitlich vorbelastete Personen oder auch Personen, die im Freien arbeiten, sind besonders stark von Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung betroffen und benötigen daher einen gezielten Schutz im öffentlichen Raum.
Mehr zum Schutz vulnerabler Gruppen
An Orten in der Kommune, an denen sich besonders schutzbedürftige Menschen aufhalten – zum Beispiel in Kitas sowie auf öffentlichen Plätzen, Spiel- und Sportplätzen sollte ein ausreichender Sonnenschutz gewährleistet sein. Priorität haben die besonders von Überwärmung betroffenen Bereiche.
Zur Hitzevorsorge können bauliche Elemente (z. B. Überdachungen), technische Elemente (Kühlung der Innenräume), mobile Elemente (z. B. Sonnenschirme, Pavillons) sowie natürliche Verschattungselemente (z. B. Bäume oder begrünte Strukturen wie Pergolen) eingesetzt werden. Dazu sollte zuerst der Bedarf in den jeweiligen kommunalen Einrichtungen und Orten (Gebäude und Freiraum) erfasst und mit anstehenden Sanierungsplanungen abgeglichen werden. Dann sollte eine geeignete Priorisierung zur Umsetzung festgelegt werden.
Zielsetzung und Synergie: Insbesondere vulnerable Gruppen sollen vor den Gefahren durch Hitze geschützt werden. Der Hitzeschutz kommt allen Nutzenden zugute. Die Kommune wird familienfreundlicher und altengerechter. Die Aufenthaltsqualität wird erhöht. Durch den Einsatz wiederkehrender Elemente oder Gestaltungen kann auch das Ortsbild aufgewertet werden (Stadtmarketing). Durch Gemeinschaftsaktion von Kommune und Bürgerinnen und Bürgern kann auch der örtliche Zusammenhalt und die Eigenvorsorge gestärkt werden.
Starkregengefahren
Starkregenereignisse können durch ihre hohe Intensität schnell zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur führen und stellen dabei auch eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen dar. Bei der Anpassung wird zwischen Siedlungsbereichen, in denen vor allem bauliche und städtebauliche Maßnahmen zur Starkregenvorsorge im Fokus stehen, und dem Außenbereich (land- und forstwirtschaftliche Flächen) unterschieden, wo der natürliche Wasserabfluss sowie die Rückhaltung in der Landschaft eine zentrale Rolle spielen. Im Folgenden werden diese beiden Bereiche separat betrachtet.
Starkregenvorsorge im Siedlungsbereich
Kommunen können sich eigene Starkregengefahrenkarten mit Maßnahmen zur Starkregenvorsorge fördern lassen, unabhängig von der Topografie (also auch Kommunen, für die in Hessen aufgrund der flachen Topografie keine Fließpfadkarten verfügbar sind). Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie wird voraussichtlich 2026 auch vereinfachte Hinweiskarten zu Starkregengefahren für das Land Hessen bereitstellen.
Sobald eine Starkregengefahrenkarte mit Maßnahmen zur Starkregenvorsorge vorliegt, kann die Bevölkerung zu den Ergebnissen informiert werden (Bevölkerung mitzunehmen z. B. durch Veranstaltungen mit den erstellenden Büros in den Ortsteilen).
(Bestehende) Informationen zur privaten Starkregenvorsorge können bereitgestellt werden und es kann regelmäßig in zielgruppengerechten Medien (z. B. Social Media, Lokalzeitung, Internetseite der Kommune) oder im Rahmen von wiederkehrenden Veranstaltungen (Kürbismarkt, Maimarkt, Zwiebelmarkt etc.) zur Thematik informiert werden.
Mögliche kommunale Maßnahmen wären bspw. die Ergänzung von vorhandenem Straßenbegleitgrün durch Versickerungselemente; die Schaffung temporärer Fließwege oder das Einplanen neuer Versickerungsmöglichkeiten im Straßenraum (u. a. im Zuge anstehender Straßensanierungen); das Fordern oder Fördern von privaten Zisternen im Neubau.
Gefährdete kommunale Gebäude sollten nachgerüstet oder bei Umbau, Sanierung oder Neubau entsprechend angepasst werden.
Starkregenvorsorge im Außenbereich
Erosionsschutzmaßnahmen zur Starkregenvorsorge im Außenbereich tragen zur Sicherung der Ortslagen bei, mögliche Optionen wären:
- Anpassen der Bewirtschaftungsformen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Anlage von Erosionsschutzstreifen, wie bereits hier für Raibach bei Groß Umstadt beispielhaft beschrieben
- Erhalt von Streuobstwiesen und Feldgehölzen in erosionsgefährdeten Lagen, Anlage von Agro-Forstsystemen oder streifenförmigen Kurzumtriebsplantagen (KUP)
Zielsetzung und Synergie: Erosion vor der Entstehung verhindern, um Schäden nach Starkregen und Abtrag von wertvollem Oberboden entgegenzuwirken, sowie Ortslagen zu schützen. So werden Ortslagen vor Schäden geschützt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Böden bleibt erhalten und ihre ökologischen Funktionen bleiben bestehen.
Eigenvorsorge
Der Klimawandel und seine Auswirkungen sind auch für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Darmstadt-Dieburg schon deutlich zu spüren. Das bedeutet, dass häufiger mit Hitze gerechnet werden muss, Gärten und Bäume unter Trockenstress und Wasserknappheit leiden und Überschwemmungen nach Starkregen potenziell häufiger auftreten können. Wer Schäden vermeiden will, muss handeln.
Das HLNUG bietet Handlungshilfen und Broschüren für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Kommunen, die im Folgenden genauer vorgestellt werden:
Was können Sie als Bürgerinnen und Bürger tun?
Mehr erfahren zur Eigenvorsorge gegen Starkregen und Überflutung
Auch Privatpersonen können sich und ihre Häuser schützen. Sind Kellerfenster und Kellertür gegen Starkregen gesichert? Steht die Kühltruhe erhöht? Was sagt die Starkregengefahrenkarte der Kommune?
Eine erste Einschätzung, ob Sie bei Starkregen besonders gefährdet sind, finden Sie im Starkregenviewer Hessen des HLNUG unter der Auswahl „Fließpfadkarten“.
Einige Städte und Gemeinden verfügen über Starkregengefahrenkarten, fragen Sie diese gerne bei Ihrer Kommune an. Welche Kommunen im Landkreis bereits eine Starkregengefahrenkarte im Landkreis besitzen (Stand Mai 2026) lesen sie hier.
Eigentümerinnen und Eigentümer können Ihre Häuser und Wohnungen, aber auch sich selbst, gegen Gefahren schützen. Information zu Starkregen, Gefahrenabschätzung und was Sie selbst tun können, finden Sie z. B. hier:
- Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge (BBSR)
- Wie wir uns vor Starkregen schützen (Stadt Wiesbaden)
Hagel, Sturm und Starkregen können Gebäude erheblich belasten und Schäden an Dach, Fenstern und Gebäudesubstanz verursachen. Das HLNUG stellt hierzu Informationen zur Anpassung von Gebäuden bereit. In den folgenden Factsheets finden Sie praktische Hinweise und Empfehlungen zu Dach- und Fensterschutz:
- Factsheet Sturm – Warum soll ich mein Dach an den Klimawandel anpassen?
- Factsheet Starkregen – Warum soll ich mein Dach an den Klimawandel anpassen?
- Factsheet Hagel – Warum soll ich mein Dach an den Klimawandel anpassen?
- Factsheet Sturm – Warum soll ich meine Fenster an den Klimawandel anpassen?
- Factsheet Starkregen – Warum soll ich meine Fenster an den Klimawandel anpassen?
- Factsheet Hagel – Warum soll ich meine Fenster an den Klimawandel anpassen?
Mehr erfahren zur Eigenvorsorge gegen Hitze und Trockenheit
Auch gegen Hitze kann man sich wappnen, von Verschattung und richtigem Lüften an heißen Tagen bis zur Dämmung des Dachgeschosses. Selbst scheinbar kleine Maßnahmen können in Summe einen Effekt haben: begrünte Vorgärten heizen sich nicht so stark auf wie „Schottergärten“, der Hausbaum verschattet Gebäude und Gehweg, Fugenpflaster versickert Regenwasser und kann die Niederschlagswassergebühr reduzieren.
Hilfreiche Informationen und interaktive Hitzekarten stellt das HLNUG bereit. Dort können unter anderem Karten zur durchschnittlichen Hitzebelastung und Hitzebelastungsindizes für hessische Kommunen eingesehen werden. Unter folgendem Link sind diese zu finden: Hitzeviewer Hessen
Wie Sie sich an heißen Tagen kurzfristig besser schützen, können Sie bei der Verbraucherzentrale unter Wohnung kühlen: Was hilft gegen Hitze zu Hause? nachlesen.
Die Factsheets des HLNUG informieren über geeignete Maßnahmen an Dächern und Fenstern zum Schutz vor Hitze und begründen wieso diese Maßnahmen sinnvoll sind.
- Factsheet Dach – Warum soll ich mein Dach an den Klimawandel anpassen?
- Factsheet Fenster – Warum soll ich mein Dach an den Klimawandel anpassen?
Bei Trockenheit blüht ein Naturgarten trotzdem und muss deutlich weniger gewässert werden. Die Regentonne an der Dachrinne ist eine günstige Möglichkeit zusätzlich zu bewässern. Bei Neu- oder Umbau kann eine Zisterne eingebaut werden.
Die Reihe „Mach Deinen Garten zukunftsfit“ der Hessischen Gartenakademie (HGA) zeigt, wie Hausgärten und Balkone klimaangepasst und gleichzeitig vielfältig gestaltet werden können. Zu verschiedenen Themen und Gartenelementen stehen Praxis-Broschüren sowie passende Pflanzenlisten zur Verfügung. Die Grundlage der Inhalte sind fünf Prinzipien für zukunftsfähige Gärten. Unter folgendem Link sind Broschüren und Pflanzenlisten zu finden: Gärten – fit für die Zukunft
Das Online-Tool „Stadtgrün im Klimawandel“ des HLNUG bietet hilfreiche Informationen und praktische Unterstützung rund um klimaangepasste Begrünung. Vorgestellt werden unter anderem Möglichkeiten zur Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung sowie geeignete Baumarten und Maßnahmen für ein besseres Stadtklima.
Auch im „Begrünungskompass“ der Stadt Stromberg und der Technischen Hochschule Bingen finden Sie Pflanzvorschläge für unterschiedliche Standorte:
Biotopverbund
Der Klimawandel hat neben den Auswirkungen auf den Menschen und seine Lebensumstände auch erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme sowie auf die darin lebenden Arten. Viele Tier- und Pflanzenarten haben ganz spezifische Anforderungen an ihren Lebensraum und damit auch an die klimatischen Verhältnisse. Nur wenige Arten haben die Möglichkeit, sich an die zunehmend schneller verändernden Umweltbedingungen anzupassen. Der einzige Ausweg ist häufig das Ausweichen in noch günstige Habitate oder Regionen.
Mehr zum Thema Biotopverbund
Für dieses Ausweichen bedarf es eines funktionalen Biotopverbunds, der aus linearen Strukturen, aber auch aus unterschiedlichen Trittsteinhabitaten aufgebaut und für die verschiedenen Arten mit ihren unterschiedlichen Ansprüchen nutzbar ist. Es geht vor allem darum, die Durchlässigkeit der Landschaft für Tiere und Pflanzen zu erhöhen, um ihnen die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen. Da die Lebensraumansprüche und Ausbreitungsmöglichkeiten der Arten extrem unterschiedlich sind, geht es vor allem darum, wo immer möglich, Räume und Möglichkeiten zu schaffen.
Die Kommunen haben dabei eine herausragende Rolle, da sie zum einen die Flächennutzung beziehungsweise die Landnutzungsänderung ihrer Gemeinde steuern und zum anderen darüber entscheiden, wie kommunale Flächen genutzt werden dürfen. Im Zuge der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in den Kommunen können entscheidende Schritte zur Etablierung von Biotopverbundstrukturen gegangen und Synergieeffekte mit anderen Anpassungsmaßnahmen erzielt werden.
Ca. 4 % der Landesfläche sind Gärten, Parks, Friedhöfe und anderes öffentliches Grün. Die Nutzung dieser Flächenressource für Mensch und Natur klug zu gestalten, liegt auch in der Hand der Kommunen. Jede Entscheidung sollte daraufhin überprüft werden, ob Synergieeffekte für Arten und Biotopschutz entwickelt und genutzt werden können.
Mehr lesen über beispielhafte Maßnahmen
Gerade vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen sollte dies zunehmend im Fokus kommunalen Handelns stehen. Folgende Beispiele können u. a. einen hohen Mehrwert als Anpassungsmaßnahme im Allgemeinen und für den Biotopverbund im Speziellen haben:
- Mulden und Rückhaltebecken, die zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, der Grundwasserneubildung oder der Vorsorge vor Starkregen angelegt werden, sollten mit Regiosaatgut eingesät und extensiv genutzt werden.
- Niedermoore sollten zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts gesucht und, wo immer möglich, renaturiert werden. Dies dient zum einen der verbesserten Wasserversorgung der Landschaft im Sommer, der Kühlung der Umgebung, sowie der Vorsorge gegen Starkregen. Außerdem wird CO2 gebunden resp. nicht weiter freigesetzt und es dient somit auch der Abmilderung der Klimawandelfolgen.
- Die Beschattung der Gewässer sollte verbessert und die Pflege der Gewässer und Gräben naturnah gestaltet werden. In heißen Sommern steigen die Wassertemperaturen enorm an, sodass es für viele Gewässerorganismen unmöglich wird, dort zu überleben. Ein frühes Austrocknen oder zu hohe Wassertemperaturen können Gewässer als Lebensraum unbrauchbar machen. Hierfür sind unter anderem die Schulung der für die Pflege zuständigen Mitarbeitenden oder die Anpassung der Beauftragung an Fremdfirmen erforderlich.
- Vorhandene (Natur-)Schutzgebiete und Gewässer benötigen dringend umlaufende Pufferzonen, um z. B. vor Pestizideintrag geschützt zu sein. Die Qualität dieser Flächen leidet erheblich bei intensiver Flächennutzung im Umfeld. Hier können ein kommunaler Landtausch oder die gezielte Extensivierung helfen (Pachtverträge anpassen, Ersatzmaßnahmen gezielt in solche Bereiche lenken).
- Planungsaufträge der Kommunen sollten immer so gestaltet werden, dass die Etablierung von Biotopverbundstrukturen und/oder Artenschutzmaßnahmen klar gefordert sind (Bauleitplanung oder Bauvorhaben).
- Artenschutz an Gebäuden muss gefördert werden (Nistkästen, Insekten, Fledermausquartiere usw.): Durch Gebäudesanierungen, Abriss und Nachverdichtung sind in den letzten Jahren der Großteil der ehemals vorhandenen Habitate verloren gegangen – hier kann und sollte mit wenig Aufwand gegengesteuert werden! Da die Unteren Naturschutzbehörden bei Bauverfahren im Innenbereich immer weniger Interventionsmöglichkeiten haben, liegt hier eine erhebliche Verantwortung bei den Bautragenden.
- Die Lichtverschmutzung muss flächendeckend gesenkt werden: Von einer Reduzierung/ Umrüstung von Lichtanlagen profitieren nicht nur viele Arten, sondern es ist auch für Menschen gesundheitsförderlich und spart Energie! Es lohnt sich für Kommunen umzurüsten, Fördermöglichkeiten zu nutzen und Geld zu sparen (vgl. Biosphärenreservat Rhön, Stand März 2026).
- Die öffentliche Grünflächenpflege sollte flächendeckend extensiviert und ökologisch gestaltet werden! Hier liegt erhebliches Einsparpotential bzgl. des Aufwands für die Bauhöfe bei gleichzeitigem Schutz der Biodiversität. Besonders wichtig ist es, die Planungen bzw. deren Begründung gut zu kommunizieren und über die Ziele zu informieren, um so von vornherein Missverständnisse bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu vermeiden.
- Kommunale Grundstücke sollten nachhaltig (pestizidfrei) genutzt werden. Pachtverträge können hierzu sukzessive angepasst werden (Achtung: um Konflikte mit Fördermitteln zu vermeiden, ist eine Beratung durch die Obere Naturschutzbehörde möglich).
- Feldwege zurückgewinnen! Vor allem illegal umgebrochene Wege sollten (ggf. an anderer Stelle) wieder hergestellt und als Biotopverbundstruktur entwickelt werden. Eine Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist bei der Planung dringend geboten!
- Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidung! Bei jedem Straßenbau Querungshilfen einplanen oder ggf. Nachrüsten. Auch neue Baugebiete können durch geeignete Maßnahmen durchlässiger gestaltet werden. Hier gibt es zahlreiche positive Beispiele wie z. B. breitere Mulden als Regenrückhaltemaßnahmen extensiv gestaltet werden können, um so den Grünlandbiotopverbund zu stärken; begrünte Dächer, abwechslungsreiche Fassadenbegrünung, naturnahe Hecken oder Artenhilfsmaßnahmen an Gebäuden helfen ebenso.
- Drainagen im Offenland sollten, wo immer möglich, beseitigt, oder als steuerbar umgebaut werden.